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Vereinsvorstand

Obmann: Thomas Schwarz

Obmann Stv.: Maximilian Fidler

Kassier: Wolfgang Kowar

Kassier Stv.: Gerhard Dietl

Schriftführer: Martin Senekowitsch

Schriftführer Stv.: Jörg Jesenko


Clubordnung

  1. Die Platzreservierung erfolgt über Onlinereservierung (bis zu zwei Wochen im Voraus) mittels App oder Internet. Jedes Mitglied erhält einen Einstiegscode. Es darf pro Mitglied jeweils eine Stunde vorreserviert werden und erst nach Beendigung der Spielzeit eine neue Reservierung erfolgen. Bei Mehrfachreservierung werden diese gelöscht. Gaststunden bzw. Flutlicht sind extra zu kennzeichnen. Trainerstunden, Meisterschaftsspiele, Clubturniere, etc. werden von berechtigten Mitgliedern reserviert.
  2. Jedes Mitglied erhält nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages einen Schlüsselchip gegen eine Benützungsgebühr von € 30,-. Dieser sperrt die Garten- und Haustüre der Tennisanlage. Bei Verlust des Chips ist dies sofort dem Vorstand zu melden. Für einen Ersatzchip ist die Benützungsgebühr wieder fällig. Bei Austritt aus dem Club, ist der Schlüsselchip abzugeben.
  3. Die Platzbenützung von Kindern bis 10 Jahren ist nur unter Aufsicht der Eltern bzw. anderer Aufsichtspersonen möglich.
  4. Clubmitglieder können auch mit Gästen spielen, die an den Club für jede gespielte Stunde € 5,- zu bezahlen haben. Die Gaststunden werden den Mitgliedern am Ende der Spielsaison verrechnet. Bei der Platzreservierung ist jede Gaststunde einzutragen. Eine Platzvermietung an clubfremde Personen ist nicht vorgesehen.
  5. Eine Spielstunde dauert 55 Minuten, danach ist der Platz abzuziehen und erforderlichenfalls zu bewässern. Die nachkommenden Spieler können somit pünktlich den Platz betreten. Die Platzreservierung verfällt bei Nichterscheinen nach 15 Minuten der reservierten Zeit und ermöglicht dadurch anderen Mitgliedern die Stunde zu nützen. Aus kollegialen Gründen ist die reservierte Stunde bei Verhinderung rechtzeitig zu stornieren. Fixstunden sind zurzeit nicht möglich.
  6. Die Plätze werden im Frühjahr aufbereitet und zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Benützung freigegeben. Da auf die Sandplätze besonders geachtet werden muss, dürfen diese nur mit Tennisschuhen (keine anderen Sportschuhe) betreten werden. Vorstandsmitglieder haben das Recht, Spieler ohne Tennisschuhe von den Plätzen zu verweisen.
  7. Platzsperren können vom Vorstand durch Sperrschild erforderlichenfalls (z.B. nach starkem Regen) verhängt und nur von diesen auch wieder aufgehoben werden.
  8. Der Tennisclub übernimmt bei Sportunfällen, Diebstahl oder Beschädigung von Privatgegenständen und dgl. keine Haftung.
  9. Die Benützer der Clubanlage haben auf die Sauberkeit der gesamten Anlage zu achten. Die Umkleideräume dürfen mit Tennisschuhen weder betreten noch verlassen werden. Beschädigungen oder Diebstahl auf dem Clubgelände sind einem Vorstandsmitglied unverzüglich zu melden.
  10. Verstöße gegen die Clubordnung werden entsprechend den Statuten vom Vorstand geahndet.
  11. Dem Vorstand kommt in Übereinstimmung mit den Statuten das Recht zu, Änderungen der Clubordnung festzulegen.


Für den Vorstand des TC Spillern

Thomas Schwarz, Obmann

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